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Was dürfen Sie von mir als Steuerberater erwarten?
Unternehmer
Als Ihr Steuerberater bin ich Ihr Vertreter in allen das Finanzamt betreffenden Angelegenheiten, insbesondere für die Erstellung der notwendigen Steueranmeldungen und Erklärungen und den vollständigen Kontakt mit dem Finanzamt. Steuerchniesisch ist meine Sache!
Meine Aufgabe als Ihr Steuerberater ist es, Sie durch den „Steuerdschungel“ zu leiten, den Kontakt mit dem Finanzamt zu halten und ggf. Verhandlungen mit dem Finanzamt zu führen. Auch bei einer eventuellen Betriebsprüfung sollte ich als Steuerberater Ansprechpartner des Finanzamtes sein, um diese möglichst schnell und effizient abzuwickeln. Oder wollen Sie sich bei jeder Frage des Betriebsprüfers Gedanken machen, was er damit überprüfen will??
Sie sollten sich darauf konzentrieren, das zu tun, worin Sie der Spezialist sind, denn damit verdienen Sie Ihr Geld. Es kann nicht Sinn Ihrer alltäglichen Arbeit sein, sich auch noch um das Finanzamt zu kümmern. Dafür haben Sie ja Ihren Steuerberater. Nutzen Sie die Zeit, die Sie mit der Buchhaltung verbringen zukünftig zum Geld verdienen. Am Steuerberater zu sparen, ist Sparen am falschen Platz.
Als Ihr Steuerberater ist es meine Aufgabe, Sie rechtzeitig auf fällige und zukünftige Steuerzahlungen hinzuweisen, damit es keine bösen Überraschungen, d.h. ungeplante kurzfristige Steuernachzahlungen gibt.
Meine Aufgabe als Ihr Steuerberater ist nicht nur die regelmäßige Fertigung der notwendigen Jahresabschlüsse, Steueranmeldungen und Erklärungen. Eine weitere wesentliche Aufgabe sehe ich darin, Ihre Steuerzahlungen planbar zu machen. Planbar meint, dass Sie rechtzeitig wissen müssen wo Sie wirtschaftlich stehen und welche betriebswirtschaftlichen, banktechnischen und insbesondere steuerlichen Folgen daraus resultieren.
Dies geschieht durch Fertigung und Überlassung der regelmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen nebst dazugehöriger Summen- und Saldenlisten, sowie regelmäßigen Besprechungen zur wirtschaftlichen Situation. So können rechtzeitig spätere Steuerzahlungen geplanen und ggf. die Steuervorauszahlungen durch unterjährige Anträge an das Finanzamt an die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.
Nichts ist unbefriedigender und ärgerlicher, als plötzliche unerwartete Steuernachzahlungen.
Als Ihr Steuerberater kann ich nicht verhindern, dass Steuern gezahlt werden müssen.
Die meisten Gestaltungen führen in aller Regel zur Verschiebung von Steuerzahlungen in ggf. günstigere Zeiträume. Was ich aber für Sie tun kann ist, Ihnen soweit wie möglich das Finanzamt „vom Hals zu halten“, damit Sie sich auf Ihre Arbeit, mit der Sie Ihr Geld verdienen konzentrieren können.
Minimierung der Steuerlast durch Steuergestaltungen für die Zukunft!
Wenn Sie mich als Steuerberater bereits in der Planungsphase Ihrer Selbstständigkeit bzw. in betriebliche Veränderungsabsichten einbinden, werden in aller Regel bereits dann die Weichen für eine Steueroptimierung gestellt. Wenn Sie zuerst Fakten schaffen, ist es für Steuergestaltungen meist zu spät.
Was bleibt, ist die Erkenntnis:
Nur wer Gewinne erwirtschaftet bezahlt auch Steuern. Die Steuerzahlung wird Ihnen ihr Steuerberater nicht abnehmen.
Einkommensteuer
Für die Einkommensteuerklärung brauche ich doch wirklich keinen Steuerberater!!
Um die Formulare der Einkommensteuerklärung auszufüllen brauchen Sie in vielen Fällen in der Tat keinen Steuerberater, denn der kostet Geld.
Die Sicherheit, ob Sie nun die Steuererklärung auch optimal, d.h. unter Ausnutzung aller legalen Abzugs- oder Freibeträge ausgefüllt haben und die Überwachung der ordnungsgemäßen Veranlagung kann Ihnen in aller Regel aber nur der Steuerberater geben.
Und wer kennt sich schon mit der Besteuerung von in- und ausländischen Kapitaleinkünften unter Berücksichtigung von Abzugssteuern, Abgeltungssteuern und Doppelbesteuerungsabkommen aus.
Natürlich können Sie sich in die Problematik aus allgemein zugänglichen Quellen einarbeiten, jeder hat schließlich ein Hobby.
Erbschaftsteuer
Muss der Staat denn von meiner Erbschaft auch noch etwas abkriegen??
Auch die Zahlung der Erbschaftsteuer kann Ihnen niemand abnehmen.
Was ich aber tun kann, ist die Erbschaftsteuer durch rechtzeitige Planungen, z.B. durch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder andere Maßnahmen zu minimieren.
Das setzt aber zunächst voraus, dass überhaupt eine wirksame Verfügung zu Lebzeiten getroffen worden ist und die Begünstigten feststehen. Niemandem ist geholfen, den Erben das Vermögen zu übertragen, um dann plötzlich wirtschaftlich und sei es nur gefühlt von diesen abhängig zu werden, allein um möglichst wenig Steuern zu zahlen.
Eine individuell verträgliche Vermögensübertragung auf die Erben in Einklang zu bringen mit dem nur zu verständlichen Wunsch nach der Rettung des Vermögens vor einer zu hohen Steuerbelastung ist meine Aufgabe als Ihr Steuer- und Rechtsberater.
Dabei sollten in geeigneten Fällen auch Modelle wie Stiftungen nicht außer Betracht bleiben.
Denn: Wer das Geld verdient hat, entscheidet über dessen Verwendung.
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